Die E-Rechnung (elektronische Rechnung) soll ab 2025 verpflichtend zwischen Unternehmenseinheiten in Deutschland gelten. Zur Vorbereitung auf diesen Schritt haben wir eine Checkliste für Sie erstellt.
Blumatix hat die Entwurfsphase in der Änderung des UstG zu dieser Regelung bereits seit April 2023 engmaschig verfolgt und war entlang der Referenten-/Gesetzesentwürfe stets informiert über Eingaben von Verbänden und Interessengruppen.
Damit wird eine fast 30-jährige Annäherung an den elektronischen Dokumentenaustausch, der längst zum Alltag vieler Unternehmen gehört, mindestens für die Rechnung in Deutschland verpflichtend gesetzlich geregelt.
Ab wann und für wen gilt das?
Gemäß der Begründung*) zum verabschiedeten Gesetz heißt es, dass sich an der grundlegenden Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen zum 01. Januar 2025 nichts ändert. Des Weiteren soll es bis 31.12.2027 Übergangsregelungen für Unternehmen z. B. < 800.000 € Jahresumsatz geben.
Das könnte heißen, dass alle Unternehmen, Rechnungssteller und -empfänger, die umsatzsteuerpflichtige Leistungen in Rechnungen ausstellen müssen und entgegennehmen, verpflichtet sind, Rechnungen als elektronische Rechnungen zu erstellen und zu empfangen; ausgenommen hiervon wären Sonderregelungen und Unternehmen, die für einen Übergangszeitraum bis zum 31.12.2027 Rechnungen in herkömmlichen Verfahren austauschen dürfen.
*) Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/093/2009396.pdf, 28.11.2023
Checkliste: Was können Unternehmen jetzt tun?
Nachfolgend geben wir Ihnen eine Checkliste an die Hand, die unternehmensspezifisch erweiterbar und detailliert vertieft werden kann.
Alle Angaben sind zum Zeitpunkt des Artikels, dem 24. Januar 2024, indikativ, nicht erschöpfend und Änderungen vorbehalten.


