Die E-Rechnung (elektronische Rechnung) soll ab 2025 verpflichtend zwischen Unternehmenseinheiten in Deutschland gelten. Zur Vorbereitung auf diesen Schritt haben wir eine Checkliste für Sie erstellt.

Blumatix hat die Entwurfsphase in der Änderung des UstG zu dieser Regelung bereits seit April 2023 engmaschig verfolgt und war entlang der Referenten-/Gesetzesentwürfe stets informiert über Eingaben von Verbänden und Interessengruppen.

Damit wird eine fast 30-jährige Annäherung an den elektronischen Dokumentenaustausch, der längst zum Alltag vieler Unternehmen gehört, mindestens für die Rechnung in Deutschland verpflichtend gesetzlich geregelt.

Aktueller Stand

Nach aktuellem Stand, in der Gesetzesfassung gemäß des in 2./3. Lesung im Bundestag verabschiedeten Gesetzes – dies gilt für die nachfolgenden Darstellungen – bedarf das Gesetz, als Teil des Wachstumschancengesetzes, noch der Zustimmung durch den Bundesrat. Diese Zustimmung steht zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels noch aus.

Was ist eine E-Rechnung (Elektronische Rechnung)?

Wenn man den Gesetzestext liest, wird zwischen elektronischen Rechnungen und sonstigen Rechnungen in anderen elektronischen Formaten oder Papier unterschieden. Was vielleicht verwirrend klingt, könnte ganz praktische Auswirkungen für die Unternehmen haben.

  • Elektronische Rechnungen sollen als solche gelten, die den Syntaxen gemäß der EU-Richtlinie 2014/55/EU vom 16. April 2014 entsprechen oder in anderen, davon abweichenden Formaten, die zwischen Rechnungssteller und Rechnungsempfänger vereinbart werden.
  • Voraussetzung für die zweite Variante ist die Übereinkunft zwischen den austauschenden Unternehmen („vereinbart“), die richtige und vollständige Extraktion der nach dem Gesetz erforderlichen Angaben in ein Format der definierten Syntaxen oder die sogenannte Interoperabilität mit diesen Normen.

Investitionsschutz für EDI-Verfahren?

Insbesondere diese letzte Regelung ist erst spät im gesamten Prozess aufgenommen worden. Investitionen der Unternehmen in den letzten Jahrzehnten in diese Prozesse und Strukturen (z. B. EDI-Verfahren) sollten gemäß Erläuterung und Begründung zum verabschiedeten Gesetz geschützt werden.

Welche Formate sind möglich?

Zu den nach dem Gesetz zugelassenen Formaten, zählen z. B. der CEN-Standard, der der X-Rechnung und auch ZUGFeRD ab Version 2.01 zugrunde liegt, sowie alle anderen Formate des strukturierten Dokumentenaustauschs, die den Anforderungen genügen. D. h. es werden wahrscheinlich viele Formate sein, statt eines universellen Formats. Alle diese sollen dann als Rechnung gelten.

Ist ein PDF eine E-Rechnung?

PDF-Rechnungen, die heute einen großen Teil ausgetauschter digitaler Rechnungen ausmachen, sollen nach dieser Regelung, Ausnahmen bis 2027 ausgenommen, in Deutschland nicht mehr als Rechnung gelten.

Ab wann und für wen gilt das?

Gemäß der Begründung*) zum verabschiedeten Gesetz heißt es, dass sich an der grundlegenden Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen zum 01. Januar 2025 nichts ändert. Des Weiteren soll es bis 31.12.2027 Übergangsregelungen für Unternehmen z. B. < 800.000 € Jahresumsatz geben.

Das könnte heißen, dass alle Unternehmen, Rechnungssteller und -empfänger, die umsatzsteuerpflichtige Leistungen in Rechnungen ausstellen müssen und entgegennehmen, verpflichtet sind, Rechnungen als elektronische Rechnungen zu erstellen und zu empfangen; ausgenommen hiervon wären Sonderregelungen und Unternehmen, die für einen Übergangszeitraum bis zum 31.12.2027 Rechnungen in herkömmlichen Verfahren austauschen dürfen.

*) Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/093/2009396.pdf, 28.11.2023

Checkliste: Was können Unternehmen jetzt tun?

Nachfolgend geben wir Ihnen eine Checkliste an die Hand, die unternehmensspezifisch erweiterbar und detailliert vertieft werden kann.

  • Visualisierung und technische Konformität

    Können Sie bereits elektronische Rechnungen empfangen, sichtbar machen, lesen und technisch prüfen?
    Kann Ihr Finanzbuchhaltungssystem, sofern sie ein Eigenes nutzen, elektronische Formate verarbeiten?

  • Kunden- und Lieferantenkommunikation

    • Haben Sie bereits die Formate sowie die technische Kommunikation (E-Mail, x. 400, OFTP, FTP, Download, …) mit Ihren Kunden und Lieferanten abgestimmt?
    • Wie sind die Zeitpläne Ihrer Kunden und Lieferanten?
    • Gibt es bereits organisierte Prozesse für den Austausch elektronischer Rechnungen in Ihrem Unternehmen?
      • Beim Empfang der elektronischen Rechnung.
      • Beim Versand der elektronischen Rechnung
      • Wer prüft die Korrektheit in Ihrem Unternehmen?
      • Wer kommuniziert zukünftig (Fachabteilung, IT-Abteilung, …) in Ihrem Unternehmen mit Kunden und Lieferanten?
      • Welche Ansprechpartner gibt es dafür bei Ihren Kunden und Lieferanten?
  • Projekt definieren

    • Welche Abteilungen müssen bei der Einführung der Elektronischen Rechnung einbezogen werden?
    • Wie organisieren Sie die Rechnungsprozess in Vertrieb, Einkauf, IT, …?
    • Welche Aufgaben gibt es in diesem Projekt?
    • Wer übernimmt hierfür das Projektmanagement (intern oder extern)?
  • Anforderungsumfang erheben

    • Welche Gesellschaften sind betroffen? (bei Konzernen, Holdings, …)
    • Welche Betriebsstätten sind ggf. betroffen?
    • Gibt es finanzbuchhalterische Bereiche im Ausland, die einbezogen werden müssen?
    • Welche Prozesse sind betroffen und müssen analysiert oder geplant werden?
      • Rechnung
      • Gutschrift
      • Rechungskorrektur
      • Gutschriftsanzeige
      • Workflows (intern, extern)
      • Beteiligte Drittsysteme
  • E-Rechnung „Readiness“-Analyse

    Falls Lösungen zum Teil bereits umgesetzt sind

    • Welche Detail-Prozesse sind betroffen und sind sie ausreichend umgesetzt?
    • Wie abgestimmt sind Systeme und Datenstrukturen?
    • Wie ist der aktuelle Status der Digitalisierung im Bereich E-Rechnung, Einkaufs- und Vertriebsprozessen (Eingangs-/Ausgangsrechnungen)
    • Welche Normen, Schnittstellen (Formate) sind mit welchen Partnern relevant?
      • ZUGFeRD, X-Rechnung, UN-EDIFACT, OpenTrans, ANSI X.12, UBL, bilaterale Formate, JSON, XML, …,
    • Wie ist der aktuelle Status der technischen Kommunikation
    • Was muss alles für eine Gap-Analyse berücksichtigt werden?
    • Welche konkreten Handlungsansätze für die Umsetzung müssen noch geplant werden?
    • Inwieweit sind interne Systeme bereits E-Rechnung fähig? Für welche Formate?
  • Anbietersuche, Lösung evaluieren

    Falls noch keine Lösungen implementiert sind

    • Make or Buy-Entscheidung und welche Lösung passt am besten?
      • Eigene E-Rechnung Lösung im Unternehmen?
      • E-Rechnung Lösung eines Service Providers einkaufen?
    • Gibt es bereits präferierte Anbieter?

    Falls es bestehende Lösungen gibt

    • Sind die bestehenden Lösungen erweiterbar oder skalierbar?
    • Sind die bestehenden Lösungen für die Menge an Rechnungen, Gutschriften und Austauschpartner (Kunden, Lieferanten) geeignet?
    • Gibt es die Möglichkeit einfacherer Lösungen als bisher?
  • In der Implementierungsphase

    Falls sie bereits in der Implementierungsphase sind

    • Welche technischen und prozessualen Schnittstellen im Unternehmen müssen implementiert werden
    • Wer muss im Informationsfluss informiert sein?
    • Sind Drittanbieter, Provider eingebunden und technische Schnittstellen abgestimmt zwischen allen Beteiligten?
    • Schaffung erforderliche Kompetenzen
      • Welche Fachkräfte müssen auf digitale Rechnungen geschult werden?
      • Welche Fachkräfte müssen in welchen Prozessen und Abläufen trainiert werden?
      • Gibt es bereits eine offizielle Kommunikation über die Einführung der neuen Abläufe im Unternehmen, mit den Kunden und Lieferanten?
    • Gibt es eine Beschreibung der Prozesse?
    • Wie werden elektronische Archive angebunden?
  • Monitoring der Anforderungen

    • Gibt es Check-Routinen im Unternehmen über den Empfang und Versand von Rechnungen?
    • Wie werde die Abläufe im Unternehmen überwacht?
    • Wer ist zentraler Ansprechpartner für Kunden und Lieferanten?
    • Wie wird mit Fehlern, Gutschriften, Rechnungskorrekturen umgegangen?
    • Ab wann und für wen gilt das?

Alle Angaben sind zum Zeitpunkt des Artikels, dem 24. Januar 2024, indikativ, nicht erschöpfend und Änderungen vorbehalten.

Porträt Martin Loiperdinger

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